Strassenverkehrsamt

Das Fahrzeugzulassungsverfahren in der Schweiz variiert je nach Kanton, aber die allgemeinen Regeln bleiben einheitlich. Die Schlüsselinstitution ist das kantonale Strassenverkehrsamt. Hier melden Sie das Fahrzeug an, zahlen Steuern und holen die Schweizer Kontrollschilder ab.
In der Schweiz sind die Kontrollschilder dem Halter zugeordnet, nicht dem Auto (man kann sogenannte Wechselschilder haben - ein Satz Schilder für zwei Fahrzeuge). Die Zulassung ist erst nach Erledigung der Zoll- (bei Importen) und Versicherungsformalitäten möglich.
